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LVM-Versicherungsagentur Oliver HoppeLetzte Aktualisierung: 21.02.2024
Datenerfassung und -verwendung
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erfassen und verwenden wir personenbezogene Daten wie Namen, Kontaktinformationen, Vertragsdaten und Informationen über Schadensfälle. Diese Daten werden für Zwecke der Vertragsanbahnung, -abwicklung, Kundenberatung und Schadensabwicklung genutzt.
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Erfüllung von Vertragspflichten, aufgrund Ihrer Einwilligung, sowie aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder im öffentlichen Interesse.
Datenweitergabe
Ihre Daten werden nur intern und an berechtigte Dritte wie Versicherungspartner und externe Dienstleister zur Vertragsabwicklung oder aus gesetzlichen Gründen weitergegeben. Alle Empfänger sind verpflichtet, die Daten vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Speicherdauer
Die Daten werden nach Vertragsabwicklung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Ihre Rechte
Sie haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Zudem können Sie Einwilligungen jederzeit widerrufen.
Beschwerderecht
Bei Beschwerden über die Verarbeitung Ihrer Daten steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Cookies und Tracking-Technologien
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Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Es erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling mit Ihren Daten.
Internationale Datentransfers
Personenbezogene Daten werden nicht in Länder außerhalb der EU übertragen, es sei denn, es besteht ein angemessenes Datenschutzniveau oder spezifische Garantien sind vorhanden.
Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf zu aktualisieren, um Änderungen in unserer Praxis oder rechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Besuchen Sie diese Seite regelmäßig, um sich über Änderungen zu informieren.
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LVM-Versicherungsagentur Oliver Hoppe
Düsseldorfer Str. 45
45481 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 480192
Telefax: 0208 480885
E-Mail: info@o-hoppe.lvm.de
Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung
Registrierungsnummer: D-N3UE-PCBVX-83 (www.vermittlerregister.info)
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Mitglied der vorgenannten IHK
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter gemäß Versicherungsvermittlerregister; Bundesrepublik Deutschland
Verbraucherstreitbeilegung:
Ich/ wir nehme(n) an einem Streitbeilegungsverfahren vor den aufgeführten Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung
Registrierungsnummer: D-F-122-3FT6-37 (www.vermittlerregister.info)
Name und Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Name und Anschrift der zuständigen Registrierungsbehörde:
Industrie- und Handelskammer IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2
45127 Essen
Erstinformation
Download der Erstinformation des Versicherungsvermittlers.
Versicherungsvermittler sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim ersten geschäftlichen Kontakt eine sogenannte Erstinformation (§ 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)) zu erteilen. Diese beinhaltet im Wesentlichen Informationen über den Vermittlerstatus, die Versicherungsunternehmen, für die sie tätig sind oder auch Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
Hier finden Sie die gesetzlich geforderten Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sogenannte Transparenzverordnung; im Folgenden: TranspVO) normiert eine Reihe von Informationspflichten, die bei der Beratung über bestimmte Produkte der LVM Lebensversicherungs-AG bzw. der LVM Pensionsfonds-AG zu erfüllen sind. Zu diesen Produkten gehören nach derzeitigem Stand insbesondere die sog. Versicherungsanlageprodukte (auch IBIP genannt für Insurance Based Investment Product), Produkte der betrieblichen Altersversorgung sowie Riester- und Basisrentenverträge.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der beratenden Tätigkeit
Art. 3 Abs. 2 TranspVO verpflichtet Versicherungsvermittler als Finanzberater zur Veröffentlichung ihrer Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die bei den Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten für die oben aufgeführten Produkte verfolgt werden.
Als Nachhaltigkeitsrisiko in diesem Sinne ist ein Ereignis aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, mit dessen Eintritt wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Investition verbunden sein können.
Meine Nachhaltigkeitsstrategie ist wie folgt angelegt:
Als Ausschließlichkeitsvermittler berate ich ausschließlich über Versicherungsprodukte der LVM Versicherung sowie deren Kooperationspartner. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratung erfolgt zunächst vor dem Hintergrund der vom Kunden geäußerten Wünsche und Bedürfnisse unter Abgleich mit dem vorhandenen Produktportfolio der LVM Versicherung sowie deren Kooperationspartnern. Ob und ggf. in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken für einzelne Produkte relevant sind, ist den jeweiligen vorvertraglichen Produktinformationen des Anbieters zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende Bewertung bzw. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei der Beratung nicht.
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung
Weiterhin schulden Versicherungsvermittler gemäß Artikel 4 Abs. 5 der Transparenzverordnung Informationen dahingehend, ob sie in Anbetracht der Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Art der Versicherungsprodukte die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in ihrer Beratung berücksichtigen.
Unter Nachhaltigkeitsfaktoren in diesem Sinne sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu verstehen (vgl. Art. 2 Nr. 24 TranspVO).
Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten berücksichtige ich die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ("Principal Adverse Impacts", sog. PAI) auf die o.g. Nachhaltigkeitsfaktoren, indem ich Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen frage, ob sie ein Produkt wünschen, das PAI berücksichtigt oder ob das gewünschte Produkt eine Auswirkung auf allgemeine Nachhaltigkeit (ESG) oder eine Auswirkung auf ökologische Nachhaltigkeit (E) haben soll. Die so eingeholten Kundenwünsche berücksichtige ich bei der Auswahl an geeigneten Produkten. Kann anhand der eingeholten Informationen kein geeignetes Produkt empfohlen werden, werde ich die Kunden hierauf entsprechend hinweisen.
Im Rahmen meiner Beratung berücksichtige ich ferner die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der LVM Lebensversicherungs-AG bzw. der LVM Pensionsfonds-AG auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Grundlage der Berücksichtigung bilden die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen.
Nähere Informationen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der LVM Versicherung auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden Sie hier.
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Weiterhin sind Versicherungsvermittler zu Angaben in Bezug auf eine potenzielle Abhängigkeit ihrer Vergütung von Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet (Artikel 5 Abs. 1 TranspVO). So ist z.B. darüber zu informieren, ob für die Vermittlung nachhaltiger Produkte eine höhere oder niedrigere Vergütung (Provisionen, Bonifikationen oder sonstige Vergütungsbestandteile) erzielt wird als für nicht nachhaltige.
Die Höhe meiner Vergütung durch das Versicherungsunternehmen hängt nicht davon ab, ob das vermittelte Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Es erfolgt insoweit keine nach Nachhaltigkeitsrisiken divergierende Vergütung. Dieses Prinzip gilt gleichfalls für die Vergütung meiner Mitarbeitenden.
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